Ihre Preisvorteile:

Als anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) bieten wir Ihnen weitere Preisvorteile:

Wir berechnen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7%.

 

Das wichtige Thema Ausgleichsabgabe:

Sie können 50% des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrags auf eine nach § 140 SGB IX zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen, sofern Sie ausgleichsabgabepflichtig sind.

 

Wer ist abgabepflichtig?

Gemäß Schwerbehindertenrecht § 140 Abs. 2 SGB IX muss jedes Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mindestens 5% seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen.

Firmen, die diesen Bedingungen nicht nachkommen, müssen nach einem Quotenverfahren für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe bezahlen.

Zuständig für die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe ist das Integrationsamt.

 

Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe ?

€ 140,- je Monat bei einer Beschäftigungsquote von 3% bis unter 5%

€ 245,- je Monat bei einer Beschäftigungsquote von 2% bis unter 3%

€ 360,- je Monat bei einer Beschäftigungsquote von mehr als 0% bis unter 2%

€ 720,- bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 0%

 

Beispiel:

In einem Unternehmen mit 400 Mitarbeitern müssten 5% der Belegschaft mit Schwerbehinderten besetzt sein, das entspricht 20 Mitarbeiter*innen.

Wenn das Unternehmen jedoch nur 5 Mitarbeiter*innen  beschäftigt, ist es verpflichtet, monatlich für 15 unbesetzte Plätze € 5.400,- zu bezahlen.

Im Jahr sind das zusätzliche Ausgaben in Höhe von € 64.800,-

 

Indem Sie Aufträge an uns vergeben, können Sie 50% der Arbeitsleistung an der Ausgleichsabgabe abziehen. Die Arbeitsleistung wird auf unseren Rechnungen separat ausgewiesen.  

Der Betrag kann aber nicht direkt bei uns gespart werden, sondern an Ihrer zu zahlenden Ausgleichsabgabe. Sie können unsere Rechnung nachträglich beim Integrationsamt einreichen.

 

Hier können Sie die individuelle Höhe Ihrer Ausgleichsabgabe berechnen:

Ersparnisrechner | REHADAT-Ausgleichsabgabe

 

Gerne informieren wir Sie ausführlich!

 

(Stand: 01.01.2024)